Ihre Betreuung von A bis Z im Sozialrecht:
Ob im Ausgangsverfahren, im Widerspruchsverfahren oder erst im Klageverfahren vor dem Gericht: ich berate Sie gerne und/oder übernehme die Vertretung. Wünschen Sie einen "stillen" Berater, so sind Sie bei mir richtig: ich stehe Ihnen beratend zur Seite ohne nach Außen in Erscheinung zu treten.
Haben Sie rechtliche Fragen und brauchen eine Einzelberatung oder Prüfung samt Bewertung der Rechtslage - auch dann sind Sie richtig bei mir. Schnell und effizient bekommen Sie das Ergebnis und die optimalen Handlungsvorschläge.
Zusammenspiel mit dem Arbeitsrecht:
Während meiner langjährigen Beratungs- und Vertretungserfahrung im Sozialrecht hat sich gezeigt, dass das Arbeitsrecht ein wichtiger Teil einer ganzheitlichen Mandatsbetreuung ist, wenn es um Sozialleistungen, Versicherungsschutz, Rentenanwartschaften oder Arbeitsunfälle geht.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Fragen der Sozialversicherungspflichtigkeit (abhängige und selbständige Beschäftigung, Scheinselbständigkeit), betriebliche Altersvorsorge, Krankengeld etc. - ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: ich bin Ihre Ansprechpartnerin und Problemlöserin.
Migration von EU Bürgern:
Oft treffe ich vor allem im Sozialrecht auf Fragen, die mit Ausländerrecht im Zusammenhang stehen. Insbesondere sind dabei europarechtliche Aspekte von Bedeutung. Daher sind bei mir auch EU Bürger gut aufgehoben, die entweder mit dem Sozialsystem in Berührung kommen oder ihre Familien nach Deutschland nach den Vorschriften des FreizügG umziehen lassen wollen.
Was kostet meine Arbeit:
Der Erstkontakt ist bei mir kostenlos. Sie können Ihren Fall schildern und erfahren, ob sich das Problem lösen lässt.
Die Erstberatung ist kostenpflichtig. Die Höchstgebühr bei Verbrauchern beträgt 190 € bzw. 250 € zzgl. 19% UmSt. gem. § 34 RVG.
Das Honorar für weitere Tätigkeit wird an Ihren finanziellen Möglichkeiten und Auftragswünschen gemessen. Dabei wird eine Honorarvereinbarung abgeschloßen.
Auch Abrechnung nach den Grundsätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist möglich.
Brauchen Sie eine Vertretung mit Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, sprechen Sie mich darauf frühzeitig an, um die freien Kapazitäten zu erfahren.